Blindenheim
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Pflegesätze

Natürlich hat unsere Leistung ihren Preis. Über 80 Prozent sind Personalkosten. Denn hier helfen Menschen.

Die Leistungsentgelte fußen auf dem Entscheid der Schiedsstelle nach § 85 SGB XI. Sie sind in Pflegesatzverhandlungen bis zum 31.12.2010 festgelegt und für uns, Pflegekassen, Bewohner und Sozialämter verbindlich. Sie berücksichtigen besonders im Personalbereich, dass wir aufgrund des blindheitsbedingten Mehraufwandes vieler Bewohner mehr Personal bereitstellen als in anderen Altenheimen in NRW üblicherweise genehmigt wird. Dazu haben wir uns in einer Leistungs- und Qualitätsvereinbarung zugunsten unserer Bewohner verpflichtet. Denn erst Zeit ermöglicht eine liebevolle und qualitativ hochwertige Betreuung und Pflege für alle Bewohner, egal welches Sehvermögen sie besitzen.

Pro Pflegetag ergeben sich nachfolgende Leistungsentgelte im Einzelzimmer. Sie bestehen jeweils aus:

1. zwei festen Anteilen für Unterkunft und Verpflegung
2. einem pflegestufenabhängigen Pflegesatz für Pflege und Betreuung
3. einem Investitionskostenanteil (im Doppelzimmer pro Pflegetag reduziert um 1,12 €).

Was muß der Bewohner nun zahlen? Wenn keine Pflegestufe vorliegt (Pflegestufe 0), kann zwar eine Aufnahme erfolgen, aber es werden - außer evtl. Sozialhilfe - keine Zuschüsse abgezogen werden können. Die Heimentgelte betragen monatlich bei 31 Tagen, wenn man die Pflegekassenleistung und das volle Pflegewohngeld für die Pflegestufen 1 bis 3 abzieht (Erklärung folgt):

Pflegestufe 0

2.262,64 Euro

Pflegestufe 1

1.417,32 Euro

Pflegestufe 2

1.807,05 Euro

Pflegestufe 3

2.244,41 Euro

  

Was ist Pflegewohngeld?

Wenn die regelmäßigen Einkünfte eines Bewohners ( Renten, Zinsen, Mieten etc. ) und der Pflegekassenanteil zur Deckung der Heimkostenrechnung nicht ausreicht, kann das Blindenaltenheim auf der Grundlage des Landespflegegesetzes ein Pflegewohngeld für den Bewohner beantragen. Das Vermögen darf dabei die Schongrenze von 10.000 € nicht überschreiten.

Das Pflegewohngeld ist keine Sozialhilfe und somit unabhängig von der Unterhaltspflicht der Kinder oder Ehegatten. Es kann allerdings auch erst ab mindestens Pflegestufe 1 geltend gemacht werden. In der Höhe entspricht es maximal dem Investitionskostenanteil, also monatlich 326,41 € im Doppel- und 360,48 € im Einzelzimmer. Der Monatsbetrag ergibt sich aus unserem Investitionskostenanteil pro Tag multipliziert mit 30,42 Durchschnittstagen pro Monat.
 

Was zahlen die Pflegekassen?

Die Pflegekassen erstatten bei Nachweis einer Heimpflegenotwendigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung monatlich je nach Pflegestufe unterschiedliche Pauschalbeträge direkt an das Heim:

Pflegestufe 1

1.023 Euro

Pflegestufe 2

1.279 Euro

Pflegestufe 3

1.510 Euro


   

Was ist zu tun, wenn die oben genannten Beträge nicht gezahlt werden können?

Reichen eigene Einkünfte ( Renten, Mieten, Zinsen etc. ) oder das eigene Vermögen über der Vermögensschongrenze (z.Z. 2.600 Euro bei Bewohnern über 60 Jahren) aus? Sollte dies nicht möglich sein, ist die Mitfinanzierung durch das Sozialamt des Herkunftsortes nach den Bestimmungen des SGB XII geboten. Ein entsprechender Antrag muß vorab gestellt werden.
Das Blindengeld oder der persönliche Barbetrag gem. § 35 SGB XII ist nicht zur Deckung des Rechnungsbetrages gedacht. Beratung in diesen Fragen finden Sie auch beim zuständigen Sozialamt. Bei Beamten sind auch die Beihilfestellen wichtige Ansprechpartner.

 

Bei weiteren Fragen:

Ein Einzug ins Heim ist immer mit einer Menge Fragen verbunden. Gerne beantworten wir diese Fragen, auch bei einem unverbindlichen Besuch hier im Hause. Bitte vereinbaren Sie diesbezüglich vorher einen Termin, damit wir Ihrem Beratungsbedarf gerecht werden können.
Auch Probewohnen, Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege sind möglich, um unser Leistungsspektrum kennenzulernen.

 

Und hier der Vollständigkeit wegen auf einen Blick die Leistungsentgelte ohne Abzüge:

Der Investitionskostenanteil ist bei der Monatsrechnung mit 30,42 Durchschnitts-Monatstagen gerechnet:

 

Unterkunft / Verpflegung

Pflegesatz

Investitionsanteil
Einzelzimmer

Entgelt pro
Pflegetag

Entgelt bei 31
Pflegetagen

Pflegestufe 0

17,48 / 13,45 €

30,43 €

11,85 €

73,21 €

2.262,64 €

Pflegestufe 1

17,48 / 13,45 €

47,79 €

11,85 €

90,57 €

2.800,80 €

Pflegestufe 2

17,48 / 13,45 €

68,62 €

11,85 €

111,40 €

3.446,53 €

Pflegestufe 3

17,48 / 13,45 €

90,18 €

11,85 €

132,96 €

4.114,89 €

 


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