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Pflegesätze |
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Natürlich hat unsere Leistung ihren Preis. Über 80 Prozent sind Personalkosten. Denn hier helfen Menschen. Die Leistungsentgelte
fußen auf dem Entscheid der Schiedsstelle nach § 85 SGB XI. Sie sind in
Pflegesatzverhandlungen bis zum Pro Pflegetag ergeben
sich nachfolgende Leistungsentgelte im Einzelzimmer. Sie bestehen jeweils
aus: Was muß der Bewohner nun zahlen? Wenn keine Pflegestufe vorliegt (Pflegestufe 0), kann zwar eine Aufnahme erfolgen, aber es werden - außer evtl. Sozialhilfe - keine Zuschüsse abgezogen werden können. Die Heimentgelte betragen monatlich bei 31 Tagen, wenn man die Pflegekassenleistung und das volle Pflegewohngeld für die Pflegestufen 1 bis 3 abzieht (Erklärung folgt):
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Was ist Pflegewohngeld? |
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Wenn die regelmäßigen Einkünfte eines Bewohners ( Renten, Zinsen, Mieten etc. ) und der Pflegekassenanteil zur Deckung der Heimkostenrechnung nicht ausreicht, kann das Blindenaltenheim auf der Grundlage des Landespflegegesetzes ein Pflegewohngeld für den Bewohner beantragen. Das Vermögen darf dabei die Schongrenze von 10.000 € nicht überschreiten. Das Pflegewohngeld ist
keine Sozialhilfe und somit unabhängig von der Unterhaltspflicht der Kinder
oder Ehegatten. Es kann allerdings auch erst ab mindestens Pflegestufe 1
geltend gemacht werden. In der Höhe entspricht es maximal dem
Investitionskostenanteil, also monatlich 326,41 € im Doppel- und 360,48
€ im Einzelzimmer. Der Monatsbetrag ergibt sich aus unserem
Investitionskostenanteil pro Tag multipliziert mit 30,42 Durchschnittstagen
pro Monat. |
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Was zahlen die Pflegekassen? |
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Die Pflegekassen erstatten bei Nachweis einer Heimpflegenotwendigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung monatlich je nach Pflegestufe unterschiedliche Pauschalbeträge direkt an das Heim:
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Was ist zu tun, wenn die oben genannten Beträge nicht gezahlt werden können? |
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Reichen
eigene Einkünfte ( Renten, Mieten, Zinsen etc. ) oder das eigene Vermögen über
der Vermögensschongrenze (z.Z. 2.600 Euro bei Bewohnern über 60 Jahren) aus?
Sollte dies nicht möglich sein, ist die Mitfinanzierung durch das Sozialamt
des Herkunftsortes nach den Bestimmungen des SGB XII geboten. Ein
entsprechender Antrag muß vorab gestellt werden. |
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Bei weiteren Fragen: |
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Ein
Einzug ins Heim ist immer mit einer Menge Fragen verbunden. Gerne beantworten
wir diese Fragen, auch bei einem unverbindlichen Besuch hier im Hause. Bitte
vereinbaren Sie diesbezüglich vorher einen Termin, damit wir Ihrem
Beratungsbedarf gerecht werden können. |
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Und hier der Vollständigkeit wegen auf einen Blick die Leistungsentgelte ohne Abzüge: |
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Der Investitionskostenanteil ist bei der Monatsrechnung mit 30,42 Durchschnitts-Monatstagen gerechnet:
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